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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich / Bindungsfrist

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für

Geschäftsbeziehungen der GEFIM UG (haftungsbeschränkt), Neckarstraße 7 38120 Braunschweig

(nachfolgend „GEFIM“) mit ihren Kunden.

1.2 GEFIM bietet Kunden verschiedene Beratungsleistungen mit Fokus der Informationssicherheit

an, darüber hinaus werden ergänzende IT-Leistungen angeboten. Abhängig von den konkret

vereinbarten Leistungen gelten ergänzend zu diesen AGB Besondere Vertragsbedingungen

(nachfolgend „BVB“). Diese AGB sowie die BVB sind jeweils unter https://www.gefim.de/AGB online

abrufbar. Im Falle von Widersprüchen gehen die BVB diesen AGB vor.

1.3 Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den zwischen GEFIM und dem Kunden

vereinbarten Angebots-/Bestell-/Vertragsunterlagen (nachfolgend gemeinsam „Angebot“). Im Falle

von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und den AGB / BVB geht

das Angebot vor. Weitere in den AGB / BVB referenzierte Dokumente kommen nachrangig hierzu zur

Anwendung.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen / Einkaufsbedingungen des Kunden werden anstelle

dieser oder ergänzend zu diesen AGB nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GEFIM bestätigt dies im

Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausdrücklich in schriftlicher Form; die

Textform ist ausgeschlossen. Dem Kunden ist bewusst, dass der Beginn der Leistungserbringung

durch GEFIM unter keinen Umständen als Akzeptanz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen /

Einkaufsbedingungen des Kunden zu verstehen ist.

 

1.5 GEFIM behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs

Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser

Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen

AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der

Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist

Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird GEFIM den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung

ausdrücklich hinweisen.

 

1.6 Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach Ziffer 1.5 sind Regelungen,

welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis

zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende

Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für

solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

1.7 Angebote von GEFIM sind gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, immer freibleibend; erst

die Bestellung / Beauftragung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Gegenüber

Verbrauchern hält sich GEFIM an ein Angebot für drei (3) Tage ab dem Datum der Abgabe des

Angebotes gebunden.

1.8 GEFIM setzt zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder

Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. GEFIM ist jederzeit

berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit

vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden

namentlich kommuniziert, wird GEFIM den Kunden über den Ersatz informieren.

 

1.9 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab.

Vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Preise berechnet. Soweit

die Leistungsbeschreibung im Angebot unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEFIM

Stand: November 2024

 

GEFIM UG (haftungsbeschränkt

Neckarstraße 7

38120 Braunschweig

 

M.: info@gefim.de

W.: www.gefim.de

Amtsgericht Hannover, HRB 227359

 

Geschäftsführer:

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GEFIM berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.

 

2 Allgemeine Pflichten des Kunden

 

2.1 Der Kunde erkennt seine (in diesen AGB / den jeweils anwendbaren BVB) und ggf. zusätzlich

im Angebot genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch

GEFIM und damit als seine vertraglichen Pflichten an.

 

2.2 Der Kunde benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für GEFIM und eine

Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der

Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen

oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem

Ansprechpartner bei GEFIM.

 

2.3 Der Kunde wird GEFIM jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten

unterrichten und auf entsprechende Anfrage von GEFIM binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle

Richtigkeit erneut bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name / Firma; Geschäftsführer bzw.

Vorstand, soweit es sich beim Kunden um eine juristische Person handelt; Anschrift / Geschäftssitz;

Telefon sowie E-Mail.

2.4 Erfüllt der Kunde eine Pflicht zur Mitwirkung nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und

kann GEFIM seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so ist GEFIM für dem Kunden

hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand,

insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird GEFIM

dem Kunden zu den vereinbarten Preisen zusätzlich in Rechnung stellen. Sonstige Rechte von GEFIM

wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle in diesen AGB, den BVB und in unseren Angeboten vereinbarten Preise sind Nettopreise,

zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer hinzukommt. Preise, Zahlungswege und -

arten sowie Zeitpunkte für eine Rechnungsstellung werden im Angebot festgelegt.

3.2 Sofern sich die Vergütung nach geleisteten „Personentagen“ o.ä. bemisst, entspricht ein

solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden pro Person in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr an

Werktagen am Sitz von GEFIM (Montag-Freitag). GEFIM rechnet Aufwände pro begonnener

Viertelstunde ab.

3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zahlbar. Im Zweifel gelten

Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Gewährung von Skonto ist

ausgeschlossen. Eventuell anfallende Bankgebühren (insbesondere bei Auslandszahlungen) trägt der

Kunde selbst.

3.4 GEFIM versendet Rechnungen per E-Mail an den Kunden.

3.5 GEFIM darf die monatlichen Preise für wiederkehrende Leistungen in

Dauerschuldverhältnissen ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem

Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier (4)

Monate nach Beginn der Laufzeit des Vertrags. Die Preiserhöhung für Teilleistungen ist nur möglich,

wenn diese bereits mindestens für vier (4) Monate vereinbart waren. Die Preiserhöhung soll nur zur

De-ckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass die von GEFIM

vorgenommene Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEFIM

Stand: November 2024

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3.6 Ist der Kunde Verbraucher, kann er im Falle einer Preiserhöhung nach Ziffer 3.5 innerhalb von

zwei (2) Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit

einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende

das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt

jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung ausspricht. Dies setzt

voraus, dass wir den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen hingewiesen haben.

3.7 Ist der Kunde Unternehmer, behält sich GEFIM vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt

insbesondere bei einem Auftragswert von über EUR 500,00 netto. GEFIM behält sich ferner vor,

Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt

werden, durch die Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung

nicht binnen einer (1) Woche nach, so kann GEFIM vom Vertrag zurücktreten.

3.8 Ist der Kunde Unternehmer, kann GEFIM mit Eintritt des Verzugs Zinsen in Höhe von neun (9)

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der

Verzugszins fünf (5) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

3.9 Die Erbringung der Leistungen durch GEFIM im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist

daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der

Kunde

3.9.1 für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Preise bzw. eines

nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder

3.9.2 in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit der Bezahlung der

vereinbarten Preise in Höhe eines Betrages, der die Preise für zwei (2) Monate erreicht,

in Verzug, ist GEFIM berechtigt,

3.9.3 die betroffenen Teilleistungen bis zur Zahlung der Preise zu unterbrechen oder

3.9.4 die betroffenen Teilleistungen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Neben den Preisen für

die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbachten Leistungen steht GEFIM eine Abgeltungsgebühr

in Höhe der vereinbarten Preise für die Zeit von der Kündigung bis zum Ende der regulären

Vertragslaufzeit zu. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass GEFIM kein oder ein geringerer

Schaden als die Abgeltungsgebühr entstanden ist. Wird dieser Nachweis erbracht, ist nur der

nachgewiesene Schaden zu ersetzen. Sonstige weitergehende Rechte von GEFIM wegen Verzugs

bleiben unberührt. Die Beendigung des Vertrags entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur

Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Einstellung genutzten Leistungen.

3.10 Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der

vertraglich geschuldeten Leistungen durch GEFIM anfallen, werden dem Kunden zusätzlich und nach

Aufwand in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt. Sofern nicht im

Einzelfall anders vereinbart, stellt GEFIM für Reisen an Kundenstandorte, mit der im Angebot

vereinbarten Pauschale in Rechnung.

 

4 Haftung

4.1 GEFIM haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von GEFIM, ihren gesetzlichen

Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. GEFIM haftet ferner unbeschränkt für

Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

4.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck

gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEFIM

Stand: November 2024

 

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Kardinalpflichten), haftet GEFIM auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den

Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

4.3 In den Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist die Haftung von GEFIM für indirekte Schäden

(hierzu zählen insbesondere durch Betriebsunterbrechung und -einschränkung verursachte Schäden),

entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden jedenfalls ausgeschlossen.

4.4 Des Weiteren wird die Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit pro Haftungsfall auf einen

Betrag von EUR [Betrag zu ergänzen.] beschränkt. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für

alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird im Angebot ggf. individuell vereinbart.

4.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen

Vertreter und Mitarbeiter von GEFIM und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer

Haftung Anwendung.

4.6 Die Haftung von GEFIM für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4.7 Soweit gemäß Angebot GEFIM für die Sicherung von Daten des Kunden nicht verantwortlich

ist, ist im Fall von Datenverlusten die Haftung von GEFIM auf den Wiederherstellungsaufwand

beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre.

 

5 Geheimhaltung und Datenschutz

5.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden

geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen

Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die

vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von GEFIM. Die Parteien

verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor

in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.

5.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –,

die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren

Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und

Geschäftsgeheimnisse. Auch die Konditionen des Angebots unterliegen der Geheimhaltung.

5.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei

nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein zugänglich sind oder waren, (b) ohne Verpflichtung

zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und ohne Verwendung

geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (d) die

Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet

war.

5.4 GEFIM wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit

erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen

datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag

eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein

entsprechend verpflichtet sind. Soweit GEFIM im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach

dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird GEFIM ausschließlich im Auftrag und

auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung

zur Auftragsverarbeitung.

5.5 Die Geheimhaltungspflichten bestehen für drei Jahre über das Ende des jeweiligen Vertrages

fort.

 

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6 Laufzeit und Kündigung

6.1 Soweit nicht im Angebot abweichend geregelt, erbringt GEFIM die vereinbarten Leistungen im

Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ab Bereitstellung unbefristet zunächst für die im Angebot

genannte Mindestvertragslaufzeit.

6.2 Über die im Angebot vereinbarten Kündigungsfristen hinaus hat der Kunde kein Recht zum

Widerruf oder zur ordentlichen Kündigung, insbesondere nicht während der Mindestvertragslaufzeit.

6.3 Unbeschadet etwaiger Rechte zur ordentlichen Kündigung von Leistungen bleibt das Recht

beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Besteht der Kündigungsgrund in einer

Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, hat die kündigende Partei vor Kündigung der anderen

Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen.

6.4 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen; die Textform ist ausgeschlossen.

 

7 Allgemeine Bestimmungen

7.1 Sofern es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen (§ 14 BGB) handelt, gilt Folgendes: Die

Parteien dürfen ihre Firmen und Marken gegenseitig öffentlich (v.a. auf der Unternehmens-Website

oder in Broschüren) als Referenz verwenden. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, auf

Grundlage einer separaten Vereinbarung für GEFIM als Referenzkunde aufzutreten.

7.2 Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ohne

vorherige schriftliche Zustimmung von GEFIM ausgeschlossen.

7.3 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig

festgestellten Gegenforderung möglich.

7.4 Änderungen und Ergänzungen zum Angebot oder der AGB / BVB bedürfen der Schriftform.

Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Textform ist

in diesen Fällen ausgeschlossen.

7.5 Ist nach den AGB / BVB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform

(z.B. Mitteilungen per E-Mail) aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.

7.6 Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen GEFIM verjähren, soweit in den AGB / BVB nicht

abweichend geregelt, 24 Monate nach ihrer Entstehung.

7.7 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter

Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.8 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von GEFIM, sofern eine solche Vereinbarung

zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist. In diesem Fall ist die GEFIM berechtigt, den Kunden an

dessen Sitz zu verklagen.

Stand: November 2024

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